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  • Das veröffentlichen bzw. öffentliche darstellen von Verfassungswidrigen Zeichen (z.Bsp.: Hakenkreuze) ist in Deutschland nicht gestattet und kann sogar einen Straftatbestand darstellen. Aber : Man darf diese Zeichen zur Berichterstattung in gewisser Weise nutzen. Stell dir vor ein Regisseur möchte eine Dokumentation über A. Hitler drehen, jetzt darf er für die Berichterstattung bzw. Dokumentation diese Zeichen verwenden (Es muss jedoch eindeutig sein, das diese Bewegtbild aufnahmen zur Berichter…
  • Ich habe gerade die letzten Nachrichten gelesen und möchte hierzu nocheinmal meine Meinung einwerfen. Zuersteinmal : Videospiele können durchaus einen Aufklärungspotential aufweise und somit zur Aufkläung dienen (wodurch das zeigen von Verfassungswiederigen Zeichen genehmigt ist. Wie z.Bsp.: COD) . Jedoch, kann niemand (meiner Meinung nach) behaupten das YouTube ledigich den Gesetzten der Vereinigten Staaten von Amerika unterliegt. YouTube ist ein Unternehmen des Google Konzerns (welches in Deut…