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  • (Zitat von Paul Plaudermann) Meines Wissens bezieht sich die von dir genannte Ausnahme lediglich auf Websites / Inhalte die nur einem begrenzten familiären und/oder persönlichen Personen­kreis zugänglich sind. Wie Harakiri schon schrieb; wo kein Kläger, da kein Richter. Ich bezweifel das, vor Allem kleinere, YouTuber tatsächlich wegen der Impressumspflicht belangt werden. Trotzdem sollte man Leute die hier extra danach Fragen, natürlich über die grundsätzliche rechtliche Verpflichtung informiere…
  • (Zitat von PerplexStudiosDE) Es mag Deiner Ansicht nach Schwachsinn sein und mit dieser Meinung stehst Du auch sicher nicht alleine da, trotzdem gibt es nun mal ein entsprechendes Gesetz. Und wie Harakiri schon schrieb, lässt dieses keine Interpretation zu. Ob man sich nun daran halten möchte oder nicht, muss Jeder für sich selbst entscheiden.