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Hi, es sollte ja bekannt sein, dass ein Impressum pflicht auf dem eigenen Kanal ist. Dazu habe ich schon ein Mal vor Jahrzehnten einen Thread erstellt. Wie geht ihr in der Praxis damit um?
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Ich denke mal, dass gerade bei großen YouTubern die Privatsphäre im Vordergrund steht. Eine Postbox als Adresse anzugeben reicht da einfach nicht aus. Der Prellbock ist da gut eingesetzt - hat aber auch etwas von einer Briefkastenfirma, denn der Inhaber des Channels muss unmittelbar erreichbar sein. Zum Impressum gehört ja noch eine E-Mail-Adresse oder/und eine Telefonnummer. Wenn man die Telefonnummer nicht angeben möchte, so muss man (meines Wissens nach) innerhalb von 24-36h auf die E-Mail an…
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(Zitat von TheKarvon) Nein. Definitiv nicht. Es muss eine Adresse sein, unter der dich die Polizei / Gerichtsvollzieher etc. antreffen können. Eine Adresse vom Netzwerk reicht daher meiner Meinung nach auch nicht aus, da das Netzwerk nicht verantwortlicher im Sinne des Presserechts ist und auch nicht Eigentümer des Kanals - höchstens Besitzer. Das ist aber juristisch voneinander zu trennen.
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http://www.impressum-recht.de/impressum-inhalt.html bzw. hier. (Zitat) Meines Wissens nach reicht die E-Mail-Adresse als Ersatz für eine Rufnummer nicht aus - so lautete zumindest mal ein Urteil. Der EuGH urteilt aber etwas differenzierter. Laut dem Urteil vom EuGH muss innerhalb von 30-60 Minuten auf die Anfrage geantwortet werden, wenn keine Rufnummer angegeben ist.
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Ja, das stimmt. Wo kein Kläger da kein Richter. Aber de jure ist es Pflicht und muss angegeben werden. Heute Onlineshops morgen YTber
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Die Impressumspflicht resultiert aus einer EU-Richtlinie. Die Gesetze in Deutschland setzen also nur die Vorgaben der EU um. Ergo gibt es in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Impressumspflicht bzw. eine ähnliche Art von Dienstanbieterkennzeichnung.
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(Zitat von Hyeson) Die Sache ist ja, dass das Netzwerk nicht der Arbeitgeber ist sondern nur ein vertraglicher Partner. Meiner Meinung nach müsste demnach jeder YouTuber, der geschäftsmäßig tätig ist, ein Impressum mit seiner Ladungsfähigen Anschrift angeben.
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Ich habe mit Christian Solmecke von WBS-Law.de geschrieben um ein klärendes Statement zu erhalten: (Zitat) Kanalbetreiber ist ja in der Regel nicht das Netzwerk, sondern der YouTuber selbst..
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Das Gesetz lässt da keine Interpretationen zu. Ein Postfach ist keine ladungsfähige Anschrift und auch ein link zum Netzwerk Impressum ist nicht ausreichend, wenn das Netzwerk nicht Betreiber des Kanals ist. Ein Netzwerk ist in der Regel auch nur Vermarkter und nicht Betreiber, andernfalls müsste das Netzwerk auch die Haftung übernehmen, was sie ja per Vertrag ausschließen. Das sind die Fakten. Auch wenn es einigen nicht schmeckt.
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Naja, aber euer Impressum reicht ja nicht aus. Darum geht es ja unter anderem auch