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  • Ich bin bei urheberrechtlich geschützten Inhalten normalerweise sehr vorsichtig. Aber wenn es sich nur um (selbst gemachte) Screenshots handelt und du diese nutzt, um das, was du meinst, zu veranschaulichen, finde ich das völlig unbedenklich, denn: Auch wenn das Zitatrecht sehr schwammige Grenzen hat, müsste dieser Fall definitiv davon abgedeckt seinWürde dieser Fall im amerikanischen Recht unter Fair Use fallen (gilt zwar nicht für dich, aber YouTube muss sich danach richten).Kann das ContentID…