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  • eine freie benutzung - §24 urhg - liegt vor, wenn das benutzte werk wohl nur als inspiration dient und daraus ein ganz neues eigenes werk erschaffen wird. wenn man aus einem lied zum beispiel ein bild malt. oder vll sogar grundzüge des alten werkes nicht mehr klar erkannbar sind. ansonsten könnte ich ja ein geschütztes foto oder eben einen film nehmen, ihn verkleinern oder die farbe ein wenig ändern und dann alles damit machen, was ich will. ansonsten sollte man auch §23 urhg - die bearbeitung -…