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  • (Zitat von channel1000) Definitiv nicht...es sei denn, der betreffende Youtuber sagt explizit "ja" (was ich mir persönlich nur schwer bis überhaupt nicht vorstellen kann, zumindest nicht "einfach so"), und das Ganze ist rechtlich und am besten schriftlich abgesichert. Es soll zwar Möglichkeiten zwecks Kommentierung kleiner Ausschnitte geben, aber ich selber würde mich nicht daran wagen...am besten professionelle und mit diesem Thema befasste Rechtsberatung suchen...andernfalls Finger weg, meine …
  • (Zitat von Nordmann2021) Jepp, EINFACH GENIAL , das war/ist meine Aussage, hab mich etwas unklar ausgedrückt, sorry. Die Frage war aber eigentlich auch kaum misszuverstehen: (Zitat von channel1000) Und da bleibe ich grundsätzlich bei meiner Antwort: Nein, man darf nicht einfach