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  • Hallo moeisme , (Zitat von moeisme) jepp, völlig korrekt (Zitat von moeisme) Das ist nicht ganz korrekt; es besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur Kenntlichmachung von explizit gewährtem Nutzungsrecht, daher siehst Du nicht, wer genehmigtes Fremd-Content nutzt und wer nicht...das führt nicht selten zu diesem fatalen Irrtum "was der darf, darf ich auch" und demzufolge häufig zu Strikes oder gar Kanal-Löschung. Du kannst ja mal in der Youtube-Mediatek nachschauen, dort gibt es einige doch r…
  • (Zitat von moeisme) Im Normalfall weder noch, Du musst Dich normalerweise an den Vermarkter der Musik wenden, also in den meisten Fällen. Wenn jetzt der Künstler sich selbst (oder garnicht) vermarktet, dann an natürlich an den, aber beides ist mit Vorsicht zu genießen, denn erteilte Genehmigungen können wiederrufen werden, kurzum: So etwas ist Sache eines versierten Anwalts. Wenn Musiktitel und/oder Künstler von großen Unternehmen wie z. B. der Universal Music Group vermarktet werden, hast Du di…