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  • Ganz schwieriges Territorium, im Einzelfall unterschiedliche Rechtsprechung darüber, und im Endeffekt würde das Gericht entscheiden, was geht und was nicht geht. Und solange das Gericht nicht entschieden hat, dass es geht, kann der Urheber jegliche Inhalte erstmal löschen (=striken) lassen. Manche Urheber dulden das und manche freuen sich sogar drüber, kommt halt auch immer darauf an, was man über die andere Person sagt. Das meint ein Anwalt dazu: youtube.com/watch?v=BYr7hdqW1kU