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nochmal.... um welchen Titel geht es? Zitat Urheberrecht: "Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes sind nur persönliche geistige Schöpfungen, d.h. das Werk muss sich durch seine Eigenart und Individualität aus der Masse durch einen so hohen Grad an schöpferischer Leistung hervorheben, dass nach den im Leben herrschenden Anschauungen noch von Kunst gesprochen werden kann. Fehlt dies, bleibt das Werk gemeinfrei, d. h. der Urheber hat keinen Anspruch auf einen Schutz." Deswegen glaube ich kaum, da…