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Ich habe das schon früher angedeutet: Ich halte ein solches Vorgehen wie von Dir für mehr als fragwürdig. Gegen Behördenentscheide (wenn es denn überhaupt solche sind) kann man rechtlich vorgehen, aber das ist natürlich mühevoller als auf einer Plattform wie Youtube Stimmung zu machen. Und Du vergleichst das, was Du machst, mit dem maßgeblichen Vorgehen eines Anwalts? Was genau und unter welchen Umständen darf denn der von Dir erwähnte Anwalt, was Du nicht darfst? Wetten, da gibt es Unterschiede…
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(Zitat von Sladdi) Zu denen gehöre ich auch, Sladdi, vor recht genau 3 Jahren hatte es eine Behörde bzw. ein "spezieller" Mitarbeiter geschafft, mich mental in eine Stimmung zu versetzen, wie ich die seit 30 Jahren nicht mehr erlebt hatte, und, sei versichert, es sind keine schönen Dinge, die ich dieser Type an den Hals gewünscht habe. Aber fange ich deswegen an, Stimmungsmache über soziale Medien zu betreiben? Nenne ich gar Namen und/oder veröffentliche offizielle Dokumente via Youtube und Co, …