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Also rechtlich musst Du Dich da vermutlich an einen Anwalt wenden, keine Ahnung ob und wenn ja welche Spezialisierung es für Sanktions-Fälle gibt. Aber ich kann mir vorstellen, selbst wenn die Geräte vielleicht unter die Sanktionen fallen sollten, ist Videomaterial davon eventuell trotzdem erlaubt. Aber mach Dich lieber beim Fachanwalt schlau, ehe Du in Sanktionsbeschränkungen rennst oder Schlimmeres. Ethisch würde ich für meinen Teil es nicht machen. Ich persönlich habe bereits 2-3 laufende Pro…
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Der Teil ist auf jeden Fall von hier aus sehr schwierig zu beurteilen und einzuschätzen, denke ich. Und daher ist meine Entscheidung, lieber erstmal nicht. Keine leichte Entscheidung, finde ich, habe auch lange für mich darüber nachgedacht. Aber egal wie man sich entscheidet, man hat so oder so eine gute Chance, völlig danebenzuliegen. Von hier aus ist es einfach extrem schwierig bis unmöglich alle Fakten zu sammeln, die man zur neutralen Beurteilung eines Geschäftspartners aus RU bräuchte.