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(Zitat von mmaark) Klar, kannst du machen. SOLANGE... es sich um eine Verlinkung (Einbindung ist vom rechtlichen Grundsatz her gleich) zu dem Rechteinhaber AUF YOUTUBE handelt. Also z.b. Netflix. Netflix stellt auf den EIGENEN Youtube Kanal ein Trailer zur Verfügung. Der Grundsatz lautet, dass er dies macht um seinen Trailer der Öffentlichkeit zu präsentieren. Die Teilen/Einbettungsfunktion ist eine Standardfunktion bei Youtube und somit ergibt sich daraus auch die Erlaubnis eben genau das zutun…
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(Zitat) Auf deinen eigenen Server hochzuladen ist im Prinzip das gleiche wie bei Youtube. Nur bei Youtube hast du auch direkt den Vorteil, dass du durch das Content ID System mitbekommst ob es da Einschränkungen gibt die der Content Inhaber eingestellt hat oder ob das alles - sagen wir mal - geduldet wird. Wenn es da Einschränkungen gibt und wenn der Schöpfer deine Seite entdeckt dann kann es zu einer freundlichen Bitte der Löschung bis hin zu einer kostenpflichtigen Abmahnung kommen. Wie gesagt…
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(Zitat von mmaark) Netflix Inhalte = Offizieller Netflix Kanal Disney Inhalte = Offizieller Disney Kanal usw. Die Videos müssen auf öffentlich stehen (also kein Leak Zeug) Keine Inhalte von anderen Kanälen, die nicht die Schöpfer sind (weder von großen noch kleinen Kanälen) Dann bist du auf der sicheren Seite.
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(Zitat von ZapZockt) Alles klar. Dann ist bei privaten Videos auf jeden Fall die Gefahr gebannt, wenn eine Einbettung da nicht funktioniert. Ich meine das war mal anders. Aber umso besser! Dann bleiben die "nicht gelisteten" Videos. Nicht gelistete Videos erscheinen weder in der Videoübersicht noch lässt es sich anderweitig finden. Ausnahme: Man packt die in eine öffentliche Playlist. Aber ohne diese Playlist sind die erstmal nicht öffentlich und es ist dann auch anzunehmen, dass das ein (guten)…