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Man darf Videos von YouTube in Webseiten einbetten, das ist ein offizielles Feature. Creator, die das nicht möchten, haben die Möglichkeit, ihre Videos dagegen zu sperren. Die Diskussion "Öffentliche Kanäle" ist ziemlich merkwürdig, denn bei YT sind alle Kanäle öffentlich, außer die Creator grenzen die Sichtbarkeit ein, z.B. indem sie Kanalmitgliedschaften nutzen, um Videos einzuschränken. Sind hier eventuell "Offizielle" Kanäle gemeint, sprich Channels, die von den Publishern und Filmstudios ge…
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(Zitat von McNeel) Das sind dann aber vor allem Probleme, die auf den Channel zukommen, der geleakte Inhalte auf eine öffentliche Plattform wie YT hochlädt, egal ob ungelisted oder privat. Ein Leak bezeichnet ja fast immer einen Verstoß gegen ein NDA. Auch Copyright-Strikes oder DMCA Takedowns oder Schadenersatzklagen wegen NDA-Verstoß gelten unabhängig davon, ob etwas öffentlich, ungelistet oder privat ist. Wenn es sich um NDA Content handelt, gehört das nicht ins Internet und stellt in den mei…
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Selbstgeschriebener Impressums-Text und Datenschutzerklärungen aus dem Bauch raus, davon kann ich nur abraten. Das sind offizielle Dokumente, die einen in den Bereich Abmahnung oder sogar vor Gericht bringen können, wenn man es richtig falsch macht, oder Nutzerdaten verschludern sollte. Ich habe diesen genutzt, den gibt es kostenlos, oder als Luxusversion mit Beratung, etc. für Premiumuser: https://www.e-recht24.de/impressum-generator.html Den benutze ich seit einigen Jahren auf mehreren halb ge…