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  • (Zitat von PK-Laharl) Bei Video Content bietet YT auch enorm gute Tools dafür an, die mit wenigen Klicks so etwas möglich machen. Aber das ist kaum vergleichbar mit den Anforderungen, die viele andere Plattformen an diese Vorgänge stellen. Denn meistens kommt man dabei, ohne einen Anwalt zu konsultieren und zu beauftragen oder gar Strafantrag zu stellen, nicht sonderlich weit. Und bei Avataren, Grafiken, etc. ist das halt weitaus schwieriger, die Urheberschaft nachzuweisen, als bei einem Video, …