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  • (Zitat von Engin Kendin) ein gewöhnliches gewerbe muss immer angemeldet werden, wenn ich mich nicht irre nach 3 monaten, ansonsten wird es ungenehmigt betrieben und das ist ggf. eine ordnungswidrigkeit. bei einem nebengewerbe, bei landwirten, bei freiberuflern und bei den meisten honorartätigkeiten gilt das allerdings nicht. im extremfall könnte oder müsste jemand, der "irgendwas mit medien" macht, sogar zwischen den einkünften auf freiberuflicher tätigkeit (z.b. der verpachtung deiner urheberre…