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  • Es kann allerdings gut sein, dass Du aufgrund der Gewerbeanmeldung in Kürze Post von der IHK erhälst, weil Du dort eben mit der Gewerbeanmeldung (ob nun als natürliche oder juristische Person) automatisch Mitglied wirst und Beiträge zu zahlen hast. Diese Beiträge sind nicht gerade niedrig, inzwischen ist das Ganze gar vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet, und nur in Ausnahmefällen kann man sich von dieser Pflicht- (auch Zwangs-) Mitgliedschaft entbinden lassen. Ich habe mich vor gut 20 Jahren…