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  • (Zitat von ZapZockt) Ich darf das mal ein wenig präzisieren. Für steuerrelevante Unterlagen gilt eine Aufbeahrungspflicht von 10 Jahren. Also Rechnungen etc. Für die restliche unternehmerische Tätigkeit gilt eine Aufbewahrungspflicht von nur 6 Jahren. Also Briefe, aber auch E-Mails. Newsletter und ähnliches, was nicht persönlich ist, zählt afair nicht dazu.