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Wie immer Disclaimer: Ich bin kein Anwalt, ich darf keine Rechtsberatung geben, höchstens meine Meinung und Erfahrung teilen. Für eine verlässliche Rechtsauskunft kontaktiere bitte einen Anwalt, in diesem Fall einen Fachanwalt für Marketing und/oder Medienrecht. Ein verminderter Kaufpreis bei einem Review-Sample ist wohl eine Zwischenstufe zwischen "selbst gekauft" und "Review-Exemplar vom Hersteller kostenlos erhalten". Beides ist aber noch nicht in der Kategorie, dass man es als Werbung kennze…
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Du hast da einen wichtigen Punkte übersehen, Steve. Ich denke nämlich dass der Nebensatz für Kategorie B, "wenn die Veröffentlichung an Vereinbarungen/Bedingungen geknüpft ist" ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist. Wenn ein Muster kostenlos überlassen wird, zum Beispiel für ein Review, ohne dass daran eine Bedingung geknüpft ist, zum Beispiel wie "das Review sollte positiv ausfallen" oder "Eine Mindestwertung von 80% soll drin sein", oder "nicht die Probleme X, Y und Z erwähnen", dann fällt …