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  • Sollte er damit Geld erhalten haben, muss er nach deutschem Recht noch anders kennzeichnen, wenn sein Gewerbe aber in anderen Ländern ist, kann auch "nur" (der ja neuerdings auch recht offensichtliche) Werbeverweis im Video selbst reichen. Ganz persönliche Meinung: Ich würde gar nichts tun, bestenfalls passiert wenig, schlimmstenfalls hast du ein paar Scherereien.