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  • Das ist sehr schade. Immerhin bot sich ja so auch eine Verdienstmöglichkeit für die Rechteinhaber bzw. die Verwertungsgesellschaften, wenn man sich z. B. gezielt einen Song aussuchen kann, bei dem zum Beispiel die Werbeeinnahmen geteilt werden. Hier hätte m. E. eine Richtigstellung mehr Sinn ergeben. Das Ganze hatte ja, soweit ich mich richtig erinnere, auch einen Bezug zur Einigung zwischen YouTube und bspw. der GEMA.