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Hallo zusammen, wie kann man ggü dem Finanzamt nachweisen, dass die Nutzung von Kamera, Mikrofon, Festplatte und zB Software (Final Cut, Motion) betrieblich bzw. überwiegend betrieblich ist. Es geht um die EÜR und die Betriebsausgaben. Wie habt ihr das gemacht, falls ihr das Problem schon mal hattet? Interessiert sich das Finanzamt überhaupt dafür. Ich sitze grade an der Steuererklärungund komme an der Stelle nicht weiter. PS. Gewerbe ist angemeldet, Gewinne wurden auch erzielt.
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Hallo Treknerd, danke für die ausführliche Antwort. Und natürlich ist mir klar, dass hier niemand (!?) einen verbindlichen Rat geben kann. Ich bin davon ausgegangen, dass klar ist, dass es um Youtube im Allgemeinen und Online-Marketing / Empfehlungsmarketing geht, wie wahrscheinlich bei vielen anderen hier. Der Gewerbeschein sagt: * Online-Marketing / Empfehlungsmarketing * Durchführung und Vertrieb von Audio-Visions-Produktionen * (Software-Entwicklung) * (Grafikdesign) * (Webdesign) Deshalb ge…