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Basierend auf dem Gesetzestext, würde ich sagen ist es erstmal egal woher der Umsatz kommt. Meiner Einschätzung nach zählen Adsense Einnahmen trotz Reverse Charge dazu. Ich bin allerdings kein Steuerberater, ein solcher könnte dir das sicher belastbarer beantworten. Beim Finanzamt nachfragen ist natürlich auch erstmal eine Option, allerdings müssen die dir sowas nicht beantworten. Das Finanzamt in Dortmund z.B. beantwortet ausschließlich Fragen zu deren Formularen und sowas, aber selbst das auch…
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(Zitat von r0ddl3r) Im Gesetzestext steht aber nicht "umsatzsteuerpflichtige" Umsätze.
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Wenn du nichts an Privatkunden verkaufen willst, für die ein durch die fehlende Umsatzsteuer reduzierter Preis von Vorteil wäre, lohnt sich die Kleinunternehmerregelung doch fast gar nicht. Im Gegenzug kannst du dir die Umsatzsteuer als Vorsteuer für etwaiges Equipment widerholen, wenn du drauf verzichtest.
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Die Kleinunternehmerregelung ist bei reinen Adsense Einnahmen sowieso unattraktiv, weil man so oder so keine Umsatzsteuer abführt.