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  • vorab erstmal (ich kopier mal dreist den Text von @ZapZockt ) : (Zitat von ZapZockt) So zu den Fragen: (Zitat von MM1485) Den Leitfaden zur Kennzeichnungspflicht findest du hier verlinkt: Leitfaden der Landesmedienanstalten zur Kennzeichnungspflicht (Zitat von MM1485) Jain. Also klar hast du lt. GG Art5. Meinungsfreiheit und kannst diese, deine Meinung verbreiten wie und wo du magst. ABER wie schon an dem von @Eggis Fantasy Kitchen beschriebenen Fall, endet diese da wo, sie andere berührt. Anson…