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(Zitat von ZapZockt) selbstverständlich darfst du das, das darf jeder. und die auskunft die du gegeben hast ist auch richtig: es handelt sich um eine nutzung des titels und die verbreitung bedarf der genehmigung des rechteinhabers. sofern der titel bei youtube in deren verzeichungsdings steht ist es nicht ganz so kompliziert die zu bekommen, bei gemafreiem material ist es nur möglich durch direkte kontaktaufnahme zum rechteinhaber - und rein theoretisch zu den inhabern von leistungsschutzrechten…
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(Zitat von Nordmann2021) wenn du das jetzt noch lesen würdest anstatt es nur zu verlinken, dann wäre das allerdings noch besser. und der hinweis "ich mache keine beratung" ist ansonsten nicht ganz so sinnvoll wie du denkst. derjenige, der gegen das RDG verstößt, kann sich dabei dann nicht darauf berufen, dass er das aber dazu gesagt hat. und für deine fehler haften tust du auch dann, wenn du dich bei der beratung an die regeln des RGD hälst. solche klauseln sind also komplett sinnlos.
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(Zitat von Nordmann2021) du hast es vielleicht gelesen, aber ganz offenbar nicht verstanden. denn in dem wikipediaartikel ist ausschließlich von der erbringung von entgeltlichen rechtdienstleistungen die rede, über unentgeltliche steht dort überhaupt nichts drin. die quellen, anhand denen man feststellen kann, was in einem gesetz steht und was es bedeutet, sind die entsprechenden rechtsnormen aus den gesetzen, die kommentare dazu und die rechtsprechung - und nicht wikipedia. das wäre schon mal d…