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Genau so ist es. Die DSGVO macht zwangloses Filmen und Fotografieren in der Öffentlichkeit streng genommen unmöglich. Da sind die eventuell im Bild befindlichen Markenlogos eher von nachrangiger Bedeutung. Solange ein McDonalds Logo mal irgendwo auftaucht, weil da eben ein McDonalds steht, es offensichtlich aber um ein anderes Thema geht - sprich, solange das Markenlogo klar erkennbar ein Nebenprodukt des Bildes ist - hast du eigentlich kein Problem. Wie du dir jetzt aber wahrscheinlich denken k…
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Wie gesagt, die Markenlogos sind gar nicht so sehr das Problem. Strenggenommen regelt die DSGVO bereits die Anfertigung personenbezogener Aufnahmen. Denn du bist ja hinterher im Besitz einer Aufnahme, mit der der unfreiwillig Aufgenommene möglicherweise gar nicht einverstanden ist. Und er hat keinen Einfluss darauf, was damit passiert und muss nun darauf vertrauen, dass du das Material auch wirklich unkenntlich machst und nicht sonst irgendeinen Unsinn damit anstellst. Genau diesen Fall will die…