Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-1 von insgesamt 1.

  • Hey mein Lieber, mit Verträgen habe ich bisher zwar nur bei Instagram Kontakt gehabt, aber es geht hier ja auch um Willenserklärungen. Für eine Willenserklärung reicht es aus wenn beide Vertragsparteien zustimmen, dass muss nicht zwangsläufig per Unterschrift geschehen. Ich habe etliche Kooperationen auf Zuruf gemacht. Ps.: Günstiger könnte es für dich kommen wenn du eine Rechtsschutzversicherung in diesem Bereich abschließt, da sich die Rechtslage noch nicht verändert hat sollte es noch passen …