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  • (Zitat von Der Comic Laden) Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung sind aber zwei paar Schuhe. Bei Ersterem gehts darum nicht unter das HGB zu fallen, Letzteres ist eine davon unabhängige Regelung zur Umsatzsteuer. Theoretisch kann daher beispielsweise auch eine GmbH die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen; macht nur selten Sinn. Ein Kleingewerbe ist per Definition aber immer ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft (z.B. GbR), da eine Kapitalgesellschaft immer unter das H…
  • (Zitat von Der Comic Laden) Naja, nein. Du zitierst den Satz "Wenn ihr ein Gewerbe anmeldet dann NICHT nach der Kleinunternehmerregelung!" und schreibst dann über "Kleingewerbe". Das hat aber überhaupt nichts miteinander zutun. Ein vielleicht besser verständliches Beispiel: Ein Einzelunternehmen, dass die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nimmt, kann man trotzdem ein Kleingewerbe sein. Du meintest sicher das Richtige bzw. eventuell einfach Beides, trotzdem sind das zwei ganz verschieden…