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  • So nun kommen die Österreicher, in Form des Senders Puls 4 und haben gegen YouTube gewonnen. Denn lt. dem Handelsgericht Wien steht YouTube nicht unter dem Host/Provider Privileg. YouTube kann nun aber noch auf die nächst höhere Instanz gehen, bevor sie dann in Zukunft für jeden Urheberrechtsverstoß belangt werden. youtube.com/watch?v=y4NERFtXH9o Wenn dieses Urteil rechtskräftig wird, ist dies natürlich nicht nur für YouTube ein harter Schlag, sondern für das gesamte Netz. Quellen Semper Video ,…