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  • Ich finde es echt interessant, dass das bei vielen erst jetzt ein Thema ist. Es hat sich in der Hinsicht absolut nichts geändert. Auch vor der DSGVO durftest du Menschen nicht ohne ihre Erlaubnis filmen/aufzeichnen. Ab wann eine Gruppe so groß ist, dass ein Individuum untergeht, muss im Zweifel der Richter klären. Also ja, um juristisch save zu sein hättest du dir schon immer von jeder x-beliebigen Person, die im Video erkennbar ist, eine schriftliche Einverständniserklärung holen müssen. Macht …
  • Da hast du Recht, den Punkt hatte ich nicht bedacht. Aber gut, dann brauchst du halt jetzt eine umfangreichere Einverständniserklärung. Es bleibt aber eine Einverständniserklärung.