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(Zitat von Der Comic Laden) Das ist so nicht ganz richtig. Ein Arbeitgeber kann dir eine Nebentätigkeit oder ein Nebengewerbe nur verbieten, abseits der oben schon genannten rechtlichen Bestimmungen, wenn sich dieses nachweislich negativ auf deine Hauptarbeit auswirkt. Das heißt, er kann es dir im Prinzip erst verbieten, wenn etwas vorgefallen ist. Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: Nebenjob als Sicherheitskraft, beim Nebenjob einen über die Rübe bekommen, bei der Hauptarbeit durch Arbeitsunfäh…
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(Zitat von Der Comic Laden) Na dann hoffe ich, dass du dafür kein Geld bezahlt hast Das ist meiner Ansicht nach halt falsch, aber dein Anwalt ist wohl einfach besser informiert als so ziemlich alle Infoseiten im Netz bzgl. Nebenjobs, die allermeisten großen Arbeitgeber (die das ja dann alle widerrechtlich in ihre Verträge schreiben) und der Anwalt für Arbeits- und Vertragsrecht bei dem ich war. Im Übrigen raten einem auch Anwälte in der Regel sogar dazu, sich explizit eine schriftliche Genehmigu…