Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-4 von insgesamt 4.

  • Also, da ich ja im redaktionellen Mediengewerbe arbeite, ist mein Kanal nicht nur nicht geheim, er ist sogar Teil meines offiziellen Portfolios (vor allem seit sich die Zahlen einigermaßen sehen lassen können), und offen gesprochen, kommt das auch bei potentiellen Geschäftspartnern recht gut an. Man sieht halt direkt den praktischen Part eines Teiles meiner Tätigkeit. Da Kunden in meinem Genre ohnehin oft die eierlegende Wollmilchsau suchen, kann man so halt gemeinsam mit Textportfolios und Webs…
  • (Zitat von Zaadii) Das ist allerdings eine unzulässige Klausel, die keinen Bestand hat. Was du nach deinem Feierabend machst, geht deinen Chef nichts an, und dein Recht auf freie Arbeitswahl darf der ebenfalls nicht einschränken. Es gelten halt die normalen Arbeitsstunden, die man maximal haben darf et cetera. Einen Nebenjob verbieten kann er dir jedenfalls nicht, zumindest nicht solange es deine Haupttätigkeit nicht negativ beeinflusst
  • Erstmal sorry an Damir Z, er hatte ja an sich wirklich schon alles Wichtige zusammengefasst, hatte ich gar nicht gesehen (Zitat von Tobias Grund) Das ist schlicht unzutreffend. Ich wiederhole nochmal: Es geht deinen Chef überhaupt nichts an, was du nach deinem Feierabend treibst. Eine solche Klausel wäre ebenso unzulässig. Du brauchst weder seine Erlaubnis, noch musst du ihn informieren. Ich weiß es deshalb so genau, weil ich über genau dieses Thema erst vor sehr Kurzem mit einem auf Arbeitsrech…
  • (Zitat von Tobias Grund) Hab ich nicht, danke der Nachfrage, ging dabei auch nicht um einen Rechtsfall - aber seiner Spezialisierung würde ich dabei in der Tat mehr vertrauen als diversen Info-Seiten (dazumal ich weiß, wer derlei Content verfasst). Klar, in viele Fälle spielen ja oft auch verschiedene Faktoren mit rein, die zu berücksichtigen sind und im Einzelfall geprüft werden müssen. Ich stimme ebenfalls zu, sich eine schriftliche Genehmigung zu holen. Ich sage nur, dass vor allem anderen zu…