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  • (Zitat von Leo) Zumindest bei Vlogs und so könnte man alle anderen Personen verpixeln, das dürfte DSGVO konform sein. Grundsätzlich sei aber gesagt, dass jegliche Artikel zur DSGVO stand heute lediglich Empfehlungen auf Basis der Auslegung der jeweiligen (hoffentlich) rechtskundigen Person sind. Solange es keine Gerichtsurteile dazu gibt, bleibt es so oder so spannend