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(Zitat) Ganzer Bericht auf StarsOfVideo.de
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Eigentlich schon, ja Das Gesetz ist aber so voller Lücken, dass es eigentlich nicht auf heutige Begebenheiten passt. Die Klärung eines Verstoßes bei einem eingebetteten Video sollte meiner Meinung nach zwischen YouTube, dem Uploader sowie dem Rechteinhaber geklärt werden. Ein Webseitenbetreiber nutzt ja nur die Einbettungsmöglichkeit eines Videos. Das Video an sich liegt nach wie vor bei YouTube..