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Analog zu @Geppepo würde ich auch sagen, dass alle Emojis und Sonderzeichen, die im Unicode verankert sind, rechtlich ok sein sollten. Du verwendest in dem Sinne ja kein Bild, sondern ein Schriftzeichen, dessen Darstellung je nach Gerät und Browser wieder anders sein kann. Eine andere Geschichte ist es natürlich, wenn du Emojis ins Thumbnail einbauen willst. Hier verwendest du gezielt eine Grafik und musst vorher natürlich die rechte klären.
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(Zitat von CocoJambo) Wenn du Emojis in den Titel/Beschreibung packst, die im Unicode (aktuell ist Version 10) enthalten sind, werden die als Textzeichen erkannt und gespeichert, und dementsprechend von jedem Browser/Betriebssystem anders dargestellt. Da sollte keine Lizenz nötig sein. Wenn du Zeichen verwendest, die außerhalb des Unicode liegen, kann es sein, dass YouTube diese Zeichen nicht mit speichert, oder einige Nutzer das Zeichen nicht sehen werden. Insofern würde ich da von der Verwendu…