Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-1 von insgesamt 1.

  • (Zitat von Dani) Streng genommen, darfst du das nicht. Wenn du Auftragsarbeiten gegen Bares anbietest, liegt eine gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vor. Das heißt, du müsstest dafür ein Gewerbe anmelden. Das ist als Minderjähriger übrigens auch möglich, nur etwas aufwendiger. Ich glaube, du brauchst neben der Genehmigung deiner Eltern, auch die des zuständigen Familiengericht (?) in deiner Gegend. Man sagt zwar gerne "Wo kein Kläger, da kein Richter", aber ich persönlich wäre vor…