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Impressumspflicht besteht nur, wenn man etwas geschäftsmäßig betreibt. Da ich das aber nicht tue, da keinerlei Werbung zu sehen ist, brauche ich das auch nicht
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(Zitat von Tobias Grund) Nach § 55 Absatz 2 RStV jedoch nur wenn es ein "journalistisch-redaktionell gestalteten Angebot" ist. Das kann man aber nicht für alle YouTube Videos verallgemeinern.