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(Zitat von Steve KTM) Angegeben (verlinkt) schon, ist wohl nur nicht mehr aktuell Kannst du ja mal machen Sollte nicht so kompliziert sein, auf das Impressum von Studio71 zu verlinken. /edit: Da sehe ich gerade, der Link auf dem Foren Channel ist auch nicht aktuell - upps
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(Zitat von Steve KTM) Auf SocialBlade, von dir selbst verlinkt, steht bei Netzwerk aber Studio71
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(Zitat von YOUTORIAL) Du meinst vermutlich sowas wie ein Postfach (Dropscan?). Dann kannst du das Impressum auch einfach weglassen, ist nämlich nicht ausreichend. Die im Impressum angegebene Adresse muss ladungsfähig sein, d.h. eigentlich musst du dort anzutreffen sein (natürlich nicht 24/7, aber überhaupt).
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(Zitat von YOUTORIAL) Keine Ahnung wie es bei einem Netzwerk aussieht. Postfächer und Dienste wie Dropscan gelten rechtlich aber definitiv nicht als ladungsfähig. Dropscan z.B. verbietet in ihren Nutzungsbestimmungen daher auch die Nutzung der Dropscan Adresse als alleine Adresse im Impressum. Ansonsten frag einfach mal einen Anwalt
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(Zitat von DisastermanTV) Das ist nicht korrekt. Impressumspflicht nach Telemediengesetz (TMG) besteht nur für kommerzielle Zwecke/Seiten, für alle anderen Seiten, sofern an die Öffentlichkeit gerichtet, besteht die eingeschränkte Impressumspflicht nach Rundfunkstaatsvertrag (RStV). Diese erfordert ebenfalls eine ladungsfähige Adresse, man kann aber Telefonnummer weglassen (und andere nach TMG ggf. nötige Angaben wie beispielsweise eine USt-ID).
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(Zitat von DisastermanTV) Absatz 2 regelt zusätzliche Angaben, für dich relevant ist erstmal Absatz 1. "(1) Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten." Persönlich oder familär heißt, dass nur du oder deine Familie Zugang zu deiner Se…