Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-2 von insgesamt 2.

  • Angeben definitiv, würd ich zumindest machen bei egal was ... da gibet irnen bestimmten Warenwert, ab wann es nen muss ist. Allerdings wird das ganze durch den wiederverkauf etwas kompliziert. Sonst wäre grundlegend Werbegeschenk die betitelung. Kann dir nur raten bei sowas, zum Amt zu gehen und dich da von den Bürokraten persönlich beraten zu lassen, so bist du auf der sicheren Seite. Denn da kannste dann sagen "ja das haben eure so verkackt", so durch ne eigenständige Recherche im Netz legste …
  • (Zitat von Babyschritte) kommt auch auf den Kontext drauf, ob du nun z.B. nun das Produkt nur für ne Verlosung bekommst oder halt ebenfalls für ne Review etc., ob du selbst daran gewinn machst (also an der Verlsoung (Affilatelinks etc.pp) ...so oder so aber sollte dies angegeben werden, zwar je nach umstand halt als Werbegeschenk, ... bliblablu wäh, komm grad net drauf und müsste selbst nochmal fragen ... Bürokratendschungledeutsch