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Also so wie das aussieht, sieht es nach einem Anfänger aus der mit geklauten Inhalten Geld machen will. Ein Unterschied ist allerdings (glaube ich) dass es sich um die Ausstrahlung allgemein geht, nicht um die Sendungen die dort laufen. So ist Werbung (evtl.) erlaubt.
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(Zitat von LittleJanErik) Also, ich meine damit, dass es darauf ankommt: Ist die Werbung "im TV" aufgrund des Senders (öfftl. Rechtl.) verboten, oder zweier, nacheinander folgenden öfftl. rechtlichen Sendungen. Liegt es an den Sendungen oder dem Sender. Wenn es der Sender ist: Erlaubt Wenn es die Sendung(en) ist/sind: Nicht erlaubt (Ganz abgesehen vom Urheberrecht, was hier 100%ig greift)