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Texte sind nicht vom Jugendschutz betroffen. Internetmedien sowieso nochmal ganz andere Kategorie. Mach dir keine Sorgen - schlimmster Fall ist, dass das Video nicht monetarisiert wird.
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Ich mag etwas ungenau und vereinfachend gewesen sein, aber die Grenze, dass ein Text wirklich als pornographisch eingeordnet wird, ist zumindest in Deutschland sehr sehr hoch. Sobald ein künstlerischer Anspruch vorliegt, fällt das fast immer weg. Und ich ging jetzt von in irgendeinerweise zumindest Texten aus, die irgendeine Art von Story oder anderen künstlerischen Wert haben. (Zitat von Lethargic Mom) Hier in diesem Fall ist das absolut klar zu beantworten - alles andere ist großer, übervorsic…