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  • Interessante Frage, grundsätzlich könnte ein gezeichnetes oder gemaltes Portrait durchaus als eigene künstlerische Interpretation gelten. In Deutschland ist dabei dann eher das Kunst-Urheberrecht zu beachten, siehe §22 KunstUrhG. Ausnahmen sind in §23 KunstUrhG zu finden. > https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html > https://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html Ich weiß aber nicht, wie es sich in Österreich verhält.
  • (Zitat von Elena's Allerlei) Schon mal in den Wikipedia Artikel dazu geschaut? "Zu beachten ist dabei, dass es grundsätzlich weder verboten ist, ein Bild einer Person ohne deren Zustimmung zu schaffen, noch es zu verbreiten oder zu veröffentlichen. [......] Nur bei (befürchteter) Verletzung schutzwürdiger Interessen hat die abgebildete Person zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassung (§ 81 UrhG) [......] " > https://de.wikipedia.org/wiki/…en_Bild_(%C3%96sterreich)