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  • Wirklich beantworten können wird dir das nur ein Anwalt. Ich bin kein Anwalt, deswegen hier nur ein paar Grundlagen zur Recherche-Inspiration. Die Größe des Youtubers ist hier (vermutlich) entscheidend für eine Antwort. Ab einer gewissen Größe, die nirgendwo genau definiert ist, handelt es sich um eine Person des öffentlichen Lebens, was bedeutet, dass man das so ohne Weiteres zeigen kann, solange das Foto oder die Videoschnipsel zum einen von dir selber gemacht wurden, und es sich hier um Aufna…