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muss doch erst wenn ich mal ein ganz grosser Youtuber bin ( bis ich zur ersten auszahlung komme bin ich 100 ) das habe ich grad gefunden : Ob Sie für Ihren Youtube Kanal ein Gewerbe anmelden müssen oder nicht hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Die in § 15 Abs. 2 EStG geregelten Inhalte besagen, dass Sie auf eigene Rechnung und Gefahr, sowie mit einer Wiederholungsabsicht handeln müssen. Des Weiteren muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen. Erfüllen Sie diese Kriterien und übersteigen I…