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(Zitat von HOW I) Wenn er mehrere Videos mit Urheberrechtsverletzungen produziert, kann er auch mehrere Strikes bekommen, was dann zur Sperrung des Kanals führen kann. Wenn man seinen Kanal langfristig behalten will, sollte man das nicht riskieren. Ist einem der Kanal egal, kann man es natürlich drauf anlegen. Zwar wäre rein rechtlich durch solche Urheberrechtsverstöße durchaus Spielraum für eine Schadensersatzforderung vorhanden, allerdings ist es 1. schwierig in diesem Szenario einen tatsächli…
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(Zitat von HOW I) Das ist nicht richtig. Der Schadensanspruch hat nicht per se etwas mit der Monetarisierung zutun, sondern besteht auch allein durch die Verbreitung (in diesem Fall auf YouTube). Urheberrechtsgesetz §97 (2): "Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Nutzung des verletzten Rechts eingeholt hätte." // Vorausgesetzt wird hierbei, dass die Urheb…
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(Zitat von HOW I) Weil das Urheberrecht so nicht funktioniert. Wenn Vevo Musik von Künstler verbreitet, dann werden diese daran auch etwas verdienen, basierend auf bestehenden Verträgen. Wenn du das machst, ist dies nicht der Fall. Das die Wahrscheinlichkeit einer Schadensersatzforderung allein aufgrund der Geringfügigkeit des Falls eher gering ist, schrieb ich bereits am Anfang. Das ändert aber nichts am Urheberrechtsgesetz, frag dazu doch einfach mal einen Anwalt.