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(Zitat von Mitsch) Jaein... nicht ganz richtig... § 24 Freie Benutzung (1) Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden. Er DARF es schon. Er darf es nur nicht als eigenes Kennzeichnen und MUSS es runternehmen sobald der Urheber des Videos was dagegen sagt. Deshalb sollte man so was immer Kennzeichnen oder man wird gestriked (auf Youtube zumindest) (Die An…