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  • Geldstrafe folgt nur, wenn man ein Embargo unterzeichnet hat, damit man es vorher testen, aber nicht online stellen kann. Da Händler manchmal das Spiel schon vorher verkaufen ist es nicht unwahrscheinlich, dass es auch welche gibt die sich denken, man könnte es locker vorher hochladen, aber in der Regel wird einfach der Account entweder gesperrt oder einfach nur ds Video runter genommen. Geldstrafen werden da nicht verhängt, sofern man eben kein Embargo unterzeichnet hat dafür, aber dann kann es…