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  • (Zitat von Sirene3000) Da gehe ich von aus. Zur Not kannst du ja sicher anhand von Produktionsmaterial o.ä. einwandfrei nachweisen, dass du den Song erstellt hast und du damit der Urheber bist. (Zitat von Sirene3000) Achtung: Ich habe keine Ahnung was da wirklich passiert und bin auch kein Rechtsexperte, ich vermute nur: YouTube wird dem YouTuber wahrscheinlich lediglich ein Anwaltsschreiben zukommen lassen, ihn auffordern seine Urheberrechtsansprüche zu belegen, ggf. ne Unterlassungserklärung m…
  • (Zitat von Sirene3000) Über die IP, die YouTube mit Sicherheit loggt. Beim Verdacht einer Straftat muss der Provider die Anschrift des Nutzers rausgeben. Nach dem Prinzip arbeiten auch Abmahnanwälte bei Urheberrechtsverletzungen.