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(Zitat von Binga) Das Beispiel hat doch vorne und hinten nichts mit dem genannten Problem zutun Du kannst dich mit AGB nicht rechtlich absichern, wenn es um Inhalte geht, die du selbst verbreitest. Das funktioniert nur, wenn du die Plattform bietest, aber der Inhalt nicht von dir selbst kommt, wie z.B. eben bei YouTube oder auch in Foren (als Betreiber). Du bist dann zwar verpflichtet Rechtsverstöße die gemeldet werden zu prüfen und ggf. dagegen vorzugehen, aber nicht, den Inhalt im Vorfeld zu p…
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(Zitat von Binga) Eigentlich tust du genau das nicht, denn du veröffentlichst die Videos ja immer selbst auf einer Plattform (YouTube). Woher sie stammen ist eigentlich erstmal irrelevant. Um das zu umgehen, müsstest du den Leuten im Prinzip die Möglichkeit geben, selbst Videos auf dem Kanal hochzuladen. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das im Falle einer Haftbarkeitsfrage problematisch werden könnte. Ich würde mich da an deiner Stelle aber einfach mal an eine richtige Rechtsberatung wenden. Ge…
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(Zitat von DerNerdi) Hmm, dass macht es rechtlich zumindest komplizierter Aber davon ab, schützt die Lizenz die der ursprüngliche Ersteller vergibt ja nur davor, dass eben jener Ersteller im nachhinein her geht und das Video striken will. An der Haftbarkeit des Verbreiters (Binga) ändert das ja im Prinzip nichts. Ich würde nach wie vor zur Rechtsberatung raten
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@Binga Meiner Meinung nach befreit dich das als Verbreiter des Inhalts aber nicht unbedingt automatisch von der Haftung. Ich weiß aber nicht, wie YouTube selbst da vorgeht, wenn das Video jetzt gemeldet wird. Aber mir ging es auch mehr um die normale Rechtslage bzgl. Haftbarkeit, mit den YouTube Richtlinien hat das ja nix zutun.