Ich Lets-Playe es zwar nicht - habe aber vor es einfach nur zu playen. ![]()
Beiträge von Zaadii
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Tutorials, Kommedy und Technik-"Dokus"
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Hi xExotix,
willkommen im Forum.
Recht ungewöhnlicher Name. Könnte mir vorstellen, das Google den in die falsche Ecke klassifiziert. Was ist n da der Hintergrund? -
Hi Eddy,
willkommen im Forum.
Gruß,
Sadi. -
Man ist versucht im ersten Wurf zu sagen:
Ein Video für das viele Arbeitsschritte notwendig waren (wie schneiden, Animationen erstellen,...) ist aufwendig und eines das nur heruntergedreht und direkt so verwendet wird ist es nicht.
Aber ist das so? Was zählt alles zum Aufwand eines Videos?Beispiel 1:
Jemand stellt eifach 10 Minuten eines Computerspiels, das er spielt ungeschnitten online. Aufwendig oder nicht ?
Nicht aufwending ?
Und wenn diese 10 Minuten und eine extra-seltenes Event zeigen, für das er die Stelle und immer auch eine ganze Stunde bis zu dieser Stelle, immer und immer wieder spiele musste? - Immernoch nicht aufwendig?Beispiel 2:
Jemand redet einfach 10 Minuten in die Kammera und stellt das ungeschnitten ins Netz. Aufwendig oder nicht ?
Nicht aufwending ?
Und wenn er in diesen 10 Minuten nun rüber bringt was seine 2-wöchige Recherce zur NachfollgeIdee des UpLoadFilters ergeben hat, wofür er extra in Brüssel und Berlin in den entsprechenden Ministerien war? - Immernoch nicht aufwendig?Eine pauschale Aussage zu treffen finde ich daher problematisch.
Letztlich muss man das Video anschauen uns sich selber fragen ob man das Gefühl hat, dass hier Aufwand und Herzblut reingeflossen ist. -
Hi Kathy,
willkommen bei uns im Forum.
Gruß,
Sadi -
Willkommen zurück.

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Huijujuj - ich bringe anscheinend grade Videos schneller raus als ich sie hier vorstellen kann .. naja, das wird sich auch wieder einrenken.
Vorgestern gabes erst mal naoch ein paar infos dazu, wie man seine Cookies los wird (nach dem Motto "Sicher ist Sicher") :Externer Inhalt www.youtube.comInhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt. -
Kleiner Tipp: Du kannst kostenlos beim Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeslandes nachfragen

Meines Wissens nach ist ein AV-Vertrag mit reinen E-Mail Anbietern nicht nötig, da Telekommunikationsdienstleister grundsätzlich nicht als Verantwortlicher für übermittelte Daten gewertet werden (die Speicherung gilt als Teil der Nachrichtenübermittlung). Du schließt ja auch keinen AV-Vertrag mit deinem Telefon- und Internetanbieter, obwohl du darüber ggf. Kundendaten übermittelst.Das ist ein super Tipp.
Das werde ich auf jeden Fall machen - und Dokumentieren (gibt dann ein weitere Video).
Und ich werde den ziehmlich auf Trapp halten.
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Und los geht in die erste inhalltliche Runde mit der DSGVO:
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Nachem ich jetzt 6 Wochen lang Kanal und Homepage offline hatte, habe ich mich jetzt DSGVOmäßig neu sortiert und melde mich mit einem (logischer weise) DSGVO-Video zurück, viel Spaß damit (also mit dem Video - nicht mit der DSVGO!):
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Gratulation.

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Ne, Emulatoren kommen für mich nicht in Frage.
Also, die Frage ist was man zeigen will.
Manche Tricks, die man früher so verwendet hat bekommt ein Grabber nicht hin. Z.B. das verschmieren von Farben zwischen zei Pixeln, oder das Schreiben ganz aussen im Rand. Da ist ein Emulator dann schon besser.Je nachdem kann man auch emulator und echte Welt kombinieren.
Beim C64 sind z.B. die realSid Videos bekannt, wo vom Emulator aufgenommen wird und dann der real aufgenommene Sound dazu geschnitten wird.Ansonsten kannst Du Dir auch mal die Videos von mrsmadlemon anschauen.
Die hat sich nen Aufbau mit einer Kamera gemacht die direkt vom Momitor abfilmt und das ganze dann in Katron eingepackt.
Das wäre dann die konsequenteste Lösung. -
Ich stimme @Inkshock zu.
Bei alten Spiel am bsten über die virtuelle Maschine, oder bei noch älteren Spiel über einen entsprechenden Emulator. -
Gratullation

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Das ist nicht korrekt. Artikel 22 des Grundgesetzes regelt die garantierte Berufsfreiheit jedes Arbeitnehmers. Du musst deinem Arbeitgeber lediglich bescheid geben und nicht um Erlaubnis bitten. Nur falls du in Konkurrenz zu deinem Arbeitgeber stehst, regelt § 60 des Handelsgesetzbuchs, dass dein Arbeitgeber dich entlassen kann.
Dafür müsste dein Arbeitgeber aber sein Geld mit YouTube-Videos verdienen, welche die gleiche Zielgruppe erreichen, wie dein eigener YouTube Kanal.Wie dem auch sei; ich lass das meinem Arbeitgeber mal durchgehen - und halte mich dran - immerhin bezahlt er mich extreemst gut

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Hm...bin auch Fallout-Fan. Leider gibt der Trailer ja wirklich nicht viel Preiß.
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Deine Website ist down...
Ja -sicher ist sicher.
Mein Youtub-Kanal inzwischen auch.Es gibt 2 Möglichkeiten die das Problem relativ gut lösen. Wir benutzen auf unserer Seite das Wordpress Plugin "Embed videos and respect privacy". Damit wird nur ein Vorschaubild von einer eigenen Server des Plugins (unabhängig von YouTube) geladen. Das Video wird erst geladen, sobald der User damit interagiert und demzufolge seine Einstimmung gibt.
Die zweite Möglichkeit ist das oben schon genannte Einbetten mit erweitertem Datenschutzmodus. Hier werden aber trotzdem Daten vom YouTube Server geladen, wenn auch sehr wenige. Allerdings erhälst der Webdienst DoubleClick keine Nutzerdaten mehr. (Wenn du kein Wordpress benutzt, ist dies die aktuell beste Version, sonst greif zu Nr.1)
Danke für die Tipps.
Ich werde verlutlich einfach alle Links auf Textuell umbauen und die Erklährung immer direkt davor haben - das involviert dann keine weitere Technik - für die ich am Ende auch wieder was machen muss.