Beiträge von Youbineg

    hm, deine antworten sind zwar prima, aber ich denke die situation ist wohl nicht ganz so eindeutig wie ich gehofft hatte.


    1000 abonnenten ist für viele leute nicht wirklich machbar. mir geht es hier z.b. ganz konkret um meine eigene musik, und wenn der projektname einerseits noch keine fanbase hat und du andereseits aber gema mitglied bist, dann ist das schon alles sehr umständlich so bei youtube und macht in abwägung zu den alternativen (sich mit anderen zu einem kanal zusammentun, die sache dem verleger/vertrieb zu überlassen, auto aggregatoren für alle plattformen gleichzeitig zu benutzen, you name it) vielleicht gar keinen sinn.


    vermutlich kann ich mich doch nicht darum drücken, es einfach mal selbst auszuprobieren und mich durch einen wust von idiotischen und unverständlichen einstellungsmöglichkeiten zu klicken.

    Geschickt, wie Du argumentierst, keine Frage.


    Wenn ich etwas verlinke, habe ich das vorher auch gelesen, vollständig, glaub's mir.


    du hast es vielleicht gelesen, aber ganz offenbar nicht verstanden.


    denn in dem wikipediaartikel ist ausschließlich von der erbringung von entgeltlichen rechtdienstleistungen die rede, über unentgeltliche steht dort überhaupt nichts drin.


    die quellen, anhand denen man feststellen kann, was in einem gesetz steht und was es bedeutet, sind die entsprechenden rechtsnormen aus den gesetzen, die kommentare dazu und die rechtsprechung - und nicht wikipedia. das wäre schon mal das erste, was man verstanden haben müsste wenn man wirklich geschäftsmäßig rechtliche fragen klären will.


    und im gesetz selbst ist die erbringung von rechtsdienstleitungen jedermann erlaubt, ob du das nun glaubst oder nicht. natürlich mit einschränkungen und vorraussetzungen.


    du widersprichst also nicht nur mir, der ich seit 20 jahren rechtsdiensleitungen erbringe und u.a. auch fachvorträge über das RDG halte, sondern du widersprichst vor allem auch einfach dem wortlaut des gesetzes, auf das du dich dann aber berufst.


    dass die landgerichte zigtausende von registrierungen eingetragen haben, z.b. von steuerberatern, renteberatern und inkassobüros, die auch alle keine anwälte sind sondern nur eine 10-minütige mündliche prüfung ablegen und eine versicherung nachweisen mussten, ist dir offenbar auch nicht bewusst.


    Zitat

    Ergo gibt es auch keine Regress- oder ähnliche Ansprüche wg. möglicher Fehler oder Irrtümer bei Ratschlägen, was ja menschlich gesehen durchaus mal vorkommt.


    diese meinung nützt dir wenig, wenn im BGB über die haftung etwas anderes steht.


    der idee, im zweifelsfall seinem gegenüber klar zu sagen, dass man kein anwalt ist, widerspreche ich nicht. das gehört zu einer seriösen beratung sicherlich dazu, ggf.- auch dann wenn es noch keine rechtsdienstleistung war.


    aber erst einen tatbestand zu erfüllen indem man eine rechtsdienstleistung erbringt und dann dazu zu sagen "es war aber keine rechtdienstleistung" ist reiner selbstbetrug. was eine rechtsdienstleistung ist ist klar definiert und die liegt vor wenn sie vorliegt, und nicht wenn man es behauptet, einräumt oder abstreitet.


    klar wünschen sich fragesteller oft verbindliche schwarz-weiß anworten, und dass man am besten direkt die gesamtverantwortung für ihr leben übernimmt. diese kandidaten kennen wir alle. :)

    für die gilt allerdings das gleiche spiel. wann sie dich in regress nehmen können ist durch gesetze geregelt, und nicht durch die vermutungen und meinungen der ratsuchenden.


    die hier diskutierte frage über musik in sportsendungen allerdings ist vor allem wirklich meilenweit von einer nachfrage nach rechtsdienstleistung entfernt. sie wirkt eher sogar so, als dass der fragesteller schon ganz bewusst nur allgemein gefragt hat.


    eine rechtsdienstleistung beginnt, wenn du anfängt konkrete geldbeträge auszurechnen oder kategorisch von einem nicht mehr heilbaren oder korrigierbaren rechtsmittel abrätst, oder wenn du einen widerspruch unterschreibst oder für dich fremde irgendwo geld eintreibst.


    überhaupt erst mal zu erkennen, was eine rechtsdienstleistung ist, ist immer schritt 1.



    indirekt recht geben möchte ich dir abschließend in der frage, dass es zweifelsfrei besser ist zuwenig als zuviel zu machen. leute wie ich, die das quasi hauptberuflich machen und sehr viel ahnung von ihrem bereich haben, kommen viel schneller in die scheiße weil sie sich irgendwann auch mal überschätzen, als leute, die ängstlich sind aber dadurch auch nichts angreifbares tun.

    Moin, Youbineg , wie kommst Du denn auf so etwas? Eine "rechtliche Beratung" darf nunmal außer einem examinierten Rechtsanwalt niemand durchführen, guckst Du hier Wikipedia Rechtsberatung


    wenn du das jetzt noch lesen würdest anstatt es nur zu verlinken, dann wäre das allerdings noch besser.


    und der hinweis "ich mache keine beratung" ist ansonsten nicht ganz so sinnvoll wie du denkst. derjenige, der gegen das RDG verstößt, kann sich dabei dann nicht darauf berufen, dass er das aber dazu gesagt hat. :)


    und für deine fehler haften tust du auch dann, wenn du dich bei der beratung an die regeln des RGD hälst.


    solche klauseln sind also komplett sinnlos.

    ich bin zwar durchaus technikaffin (programmierer) aber genau deswegen ist mir die adminoberfläche der meisten medienplattformen ein graus, auch mit facebook und diesem zeugs komme ich nicht wirklich klar.


    ganz einfache frage: kann ich bei youtube einen kanal eröffnen, bei dem ich kostenlosen (d.h. also so weit es geht auch werbefrei) und bezahlangebote mische? ist youtube music in diesem zusammenhang das gleiche wie youtube premium?

    die verletzung hat nichts mit der quelle zu tun.


    grundsätzlich ist es keine schlechte idee, sein zeug bei youtube registrieren zu lassen obwohl man die plattform selbst nicht benutzt.


    dann kann es nämlich kein anderer mehr vor dir tun, der dann statt deiner kassiert, wenn ein dritter das weiterverbreitet.

    Ich bin kein Anwalt und ich darf keine rechtliche Beratung geben


    selbstverständlich darfst du das, das darf jeder.


    und die auskunft die du gegeben hast ist auch richtig: es handelt sich um eine nutzung des titels und die verbreitung bedarf der genehmigung des rechteinhabers.


    sofern der titel bei youtube in deren verzeichungsdings steht ist es nicht ganz so kompliziert die zu bekommen, bei gemafreiem material ist es nur möglich durch direkte kontaktaufnahme zum rechteinhaber - und rein theoretisch zu den inhabern von leistungsschutzrechten.


    Ja, es gibt Gerichtsurteile, die sich gezielt auf Foren beziehen, wo Leuten unter Androhung von Strafgeldern von bis zu 250k € (ersatzweise Ordnungshaft) verboten wurde, Rechtsberatung zu leisten, wenn sie keine zugelassenen Rechtsanwälte oder zumindest unter Anleitung solcher Personen sind.


    es gbt schon den tatbestand "rechtsberatung" nicht , es gibt seit 2005 nur noch "rechtsdienstleistungen".


    aufpassen muss man allerdings grundsätzlich bei den wenigen ausnahmen von der regel, dass jedermann das machen darf. da gehört z.b. das steuerrecht dazu - das wird ja sehr häufig in foren diskutiert (auch hier), und ausgerechnet da findet ja hin und wieder tatsächlich eine rechtliche prüfung des einzelfalles statt.


    was ein bischen tricky im gesetz ist ist die tatsache, dass es im prinzip von uns laien erwartet, dass wir selbst die grenzen kennen ab wann eine einzelfallprüfung vorliegt. :)

    heißt das ich muss ein gewerbe anmelden, auch wenn ich meine videos nicht monetariziere? also wenn ich null euro verdiene? kann ich nciht erst abwarten, bis ich wenigstens ein paar tausend abonenten habe, ohne zu montetarisieren?


    ein gewöhnliches gewerbe muss immer angemeldet werden, wenn ich mich nicht irre nach 3 monaten, ansonsten wird es ungenehmigt betrieben und das ist ggf. eine ordnungswidrigkeit.


    bei einem nebengewerbe, bei landwirten, bei freiberuflern und bei den meisten honorartätigkeiten gilt das allerdings nicht.


    im extremfall könnte oder müsste jemand, der "irgendwas mit medien" macht, sogar zwischen den einkünften auf freiberuflicher tätigkeit (z.b. der verpachtung deiner urheberrechte) und einkünften aus anderen quellen (werbung, handel, rechnung für dienstleistung geschrieben) unterscheiden.

    dass man von beamten auch schon mal beleidigungen oder morddrohungen um die ohren gehauen bekommt, nur weil man etwas macht, was denen nicht gefällt, ist ja schon mal ein interessanter erkenntnisgewinn - und zwar vollkommen unabhängig davon, wer nun vorher welchen fehler gemacht hat.


    aber zur eigentlichen frage:


    zunächst einmal ist es zur rechtsverteidigung unerheblich ob es stimmt, was du über person A. verbreitest, denn so lange wie du das nicht auch nicht beweisen kannst, was du ihm unterstellst, kann er zivilrechtlich dagegen erfolgreich vorgehen.


    dabei darf auch er sich erst einmal über straf- und zivilrechtliche tatbestände irren und sich bei youtube beschweren oder dich direkt kontaktieren, auch wenn sich hinterher herausstellt, dass du im recht warst.


    mit diesem wissen - was man aber meistens erst durch konkrete erfahrungen stück für stück lernen kann - musst du also in zukunft an die sache herangehen.


    früher oder später wirst du dir immer bewusster darüber, was eine aussage bedeutet, und um was es sich handelt, wenn du etwas sagst.


    einfaches beispiel: jeder beamte hat es hinzunehmen, wenn man ihn als "unfähig", "merkwürdig", oder "unfair" bezeichnet, vielleicht ist dir das urteil vom "durchgeknallten staatsanwalt" bekannt, der so genannt werden darf, wenn diese kritik mit inhalticher kritik verbunden ist. das ist freie meinungsäußerung.


    hingegen muss es niemand hinnehmen, wenn er öffentlich als "faschist" oder "arschloch" bezeichnet wird oder wenn ihm jemand unterstellt, einen bescheid "gefälscht", eine urkunde "unterdrückt", oder einen bürger "bedroht" zu haben, denn das verletzt seine rechte so lange, wie er deswegen nicht rechtskräftig verurteilt wurde.


    und über alles in dem bereich dazwischen... kann man gar nicht so einfach eine klare aussage treffen. weil man sich dort dann immer darüber streiten kann, wo die grenze zwischen meinungsfreiheit und einer rechtsverletzung nun so genau liegt.


    und dann muss z.b. auch ein prominenter mehr hinnehmen als ein unbekannter, ein polizist mehr als ein richter, und es macht auch rechtlich einen großen unterschied, ob ich dich in einer kommentarspalte als arschloch bezeichne und dir eine urkundenfälschung unterstelle - oder während dein schwiegervater in der aufsichtsratssitzung der müller gmbh neben dir sitzt.


    neben den eigenen fehlern, die es zu minimieren gilt, gibt es dann noch die andere seite. auch die ist nicht perfekt.


    vorfälle, bei denen mitarbeiter der bundesagentur für armut in nürnberg sich mit ihrer festen IP adresse während ihres dienten dazu haben hinreißen lassen, strafbare äußerungen im netz abzugeben, würden nicht zum ersten mal vorkommen, und nur weil irgendein so genannter rechtsanwalt ein youtube formular ausfüllt, muss er noch lange nicht im recht sein.


    je mehr man aufpasst, eigene fehler zu vermeiden und die rechte anderer nicht zu verletzen, desto mehr spass macht es dann auch, sich gegen deren falsche vorwürfe und gegen deren rechtswidrige handlungen zu wehren, denn dann hat man damit plötzlich viel mehr erfolg.



    die polizei und auch die jobcenter sind gewaltapparate.


    in einer demokratie rechtfertigt sich deren gewalt allerdings zum großen teil dadurch, dass diese gewalt mit ihrer macht in zusammenhang steht und diese macht legitim ist.


    umgekehrt wird diese macht aber sofort illegitim und somit zu herrschaft, sobald diese apparate das recht selbst nicht mehr beachten, ihre arbeit gar nicht mehr machen (oder im einzelfall auch mal eine norm aus einem gesetz einen menschen in höchste not bringt und/oder gegen höherstehendes recht verstoßen)


    sich dagegen zu wehren, dabei anderen zu helfen, oder auch nur darüber berichten, ist ein höchst konstruktiver prozess, bei dem man aber leider immer nur so lange unterstützung bekommt, bis man selbst mal fehler macht. das bestehende machtgefälle führt einfach dazu, dass man sich einfach keine fehler leisten kann.



    die praxis der plattformen, dir mitzuteilen, dass eine beschwerde vorliegt, ohne dir zu sagen, worin die beschwerde liegt, macht eine antwort darauf natürlich ziemlich schwierig. sich dagegen sinnvoll zu wehren geht fast nur, wenn man absolut in der lage ist, jedes teil seines eigenen beitrages rechtlich und inhaltlich zu bewerten und im sicheren wissen darum ist, dass das unangreifbar ist.


    es kostet aber auch nichts, das formular auszufüllen.